EZB 1.6: Alle nötigen Anpassungen für die elektronische Datenübertragung von HKPs nach dem EBZ 1.6-Standard sind erfüllt, was teilweise umfangreiche Änderungen an den HKPs voraussetzte. Der EZB 1.6-Standard ist erst ab dem 1.10.23 gültig und wird ab dem 1.1.24 verpflichtend. In der Zwischenzeit kann in den Stammdaten von DENTPORT manuell von EZB 1.5 auf 1.6 umgestellt werden, ab dem 1.1.24 passiert dies dann automatisch.
Leistungsabrechnung: „Der Kommentar“ kann nun direkt über das Internet gelesen werden und erfordert keine CD mehr.
Patientendaten: Zahnzusatzversicherungen können nun in den Patientendaten hinterlegt werden.

